Ab dem 27. Juni gelten neue Regeln für die Einbürgerung. Sie ist im Normalfall schon nach fünf Jahren erlaubtem Aufenthalt möglich. Und bisherige Staatsangehörigkeiten müssen nicht mehr aufgegeben werden.
Allerdings sind die Regeln zur Sicherung des Lebensunterhalts verschärft worden, weil die Regelausnahme ("nicht zu vertreten") gestrichen worden ist.
Begünstigt werden jetzt ehemalige Gastarbeiter:innen und Vertragsarbeiter:innen: Sie müssen nicht unbedingt ein be-stimmtes Sprachzertifikat haben, sie dürfen auch Transfer-leistungen (im Allgemeinen Grundsicherung) beziehen.
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(Quelle: gegenwind.info)