Sie finden nachfolgend einen Vermerk der Brüsseler EKD-Dienststelle zu dem auch für die deutsche Rechtsprechung zur Konversion im Asylverfahren bemerkenswerten EuGH-Urteil vom Februar dieses Jahres.
Folgeanträge aufgrund einer Konversion dürfen dem Urteil zufolge nicht mehr automatisch als „missbräuchlich“ gewertet werden.
(Quelle: ekd.de)