Das BMI hat die aktualisierten Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 veröffentlicht.
Es gibt auch eine Version, in der die Änderungen und Ergän-zungen gegenüber den bislang geltenden Anwendungs-hinweisen kenntlich gemacht sind.
Darin sind vor allen Dingen die Regelungen für die Chancen-karte („Suchchancenkarte“ und „Folgechancenkarte“) gem. § 20a und b AufenthG neu aufgenommen worden, die zum 1. Juni in Kraft treten wird.
(Quelle: ggua.de)