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Chancenkarte ab 01.06.2024 nach § 20a und 20b AufenthG - Zusammenfassung vom Netzwerk "Berlin hilft"

Bild: pixabay.com
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Beginnend ab 01.06.2024 tritt der dritte Teil der Neuerungen des fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Wesentliches Element ist nun die sog. Chancenkarte, also ein Punktemodell, mit dem man entweder zur Jobsuche oder mit einem konkre-ten Arbeitsplatzangebot nach Deutschland einreisen kann und eine Aufenthaltserlaubnis erhält.

 

Hier finden Sie die Zusammenfassung der Voraussetzungen und Bedingungen zur Chancenkarte durch das Netzwerk Berlin hilft.

 

(Quelle: berlin-hilft.com)


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