Mit Blick auf einen bestehenden und in den kommenden Jah-ren voraussichtlich stark zunehmenden Mangel an Arbeitskräf-ten, ist das Thema der Fachkräfteeinwanderung zu einem zen-tralen politischen Anliegen geworden. Bereits in den vergan-genen Jahren gab es diverse gesetzliche Neuregelungen, die darauf abzielten, die Erwerbsmigration nach Deutschland zu erhöhen. In der Praxis zeigten sich jedoch weiterhin zahlreiche Hürden, denen mit den aktuellen Novellierungen des Fach-kräfteeinwanderungsgesetzes begegnet werden soll.
Sowohl für viele Fachkräfte und Auszubildende, als auch für geringqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten wird es künf-tig einfacher werden, einen Aufenthaltstitel zu Ausbildungs- oder Erwerbszwecken zu erhalten. Gleichzeitig sind die ent-sprechenden gesetzlichen Regelungen sehr komplex und zum Teil in ihrer Anwendung – unter anderem durch Stichtagsrege-lungen – weiterhin begrenzt.
Bereits jetzt verzeichnen die Kolleg*innen in der Migrations- und Flüchtlingsberatung eine starke Zunahme von Anfragen zum Thema Fachkräftemigration. Dies betrifft zum einen Fra-gen nach den Möglichkeiten eines Spurwechsels aus dem Asylverfahren oder einem geduldeten Aufenthalt in den Auf-enthalt für Erwerbszwecke. Zum anderen wenden sich aber auch Menschen an die Beratungsstellen, die selbst noch im Ausland leben oder sich zum Beispiel für Besuchszwecke in Deutschland aufhalten.
Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir daher einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, der Ausbildung und des Studiums geben. Ziel ist es, Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Änderungen zu verdeutlichen und Beratungs-kräften eine möglichst praxisnahe Unterstützung im Bera-tungsalltag zu bieten.
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(Quelle: der-paritaetische.de)