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Statistisches Bundesamt zählt 200.100 Einbürgerungen im Jahr 2023

Bild: pixabay.com
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Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 200.100 Ausländer-innen und Ausländer eingebürgert und damit so viele wie noch nie seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Wie das Statis-tische Bundesamt (Destatis) heute mitteilt, stieg die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 31.000 (+19 %), nachdem sie im Jahr 2022 im Vorjahresvergleich bereits um rund 37.000 (+28 %) gestiegen war.

 

Insgesamt erhielten Menschen aus 157 unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten die deutsche Staatsbürgerschaft. Dabei machten vormals syrische Staatsangehörige alleine mehr als ein Drittel (38 %) der Einbürgerungen aus. Die fünf häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten Syrien, Türkei, Irak, Rumä-nien und Afghanistan stellten zusammengenommen über die Hälfte (56 %) aller Einbürgerungen. Die Eingebürgerten waren im Durchschnitt 29,3 Jahre alt und somit deutlich jünger als die Gesamtbevölkerung (44,6 Jahre). Der Frauenanteil an den Eingebürgerten war mit 45 % geringer als in der Gesamtbevöl-kerung (50 %).

 

Einbürgerungen aus Syrien steigen um mehr als die Hälfte ge-genüber dem Vorjahr

 

Mit 75.500 Personen und damit 27.100 Personen (+56 %) mehr als im Vorjahr waren syrische Staatsangehörige im Jahr 2023 die größte Gruppe unter den Eingebürgerten. Im Jahr 2022 hatte sich deren Zahl im Vorjahresvergleich bereits auf 19 100 mehr als verdoppelt und 2021 sogar versiebenfacht auf 6.700.

 

Syrische Staatsangehörige, die im Jahr 2023 den deutschen Pass erhielten, waren im Schnitt 24,5 Jahre alt und zu 64 % Männer. Vor ihrer Einbürgerung hielten sie sich im Schnitt 6,8 Jahre in Deutschland auf. Die hohe Zahl der Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern steht demnach im Zusammenhang mit der hohen Zuwanderung von syrischen Schutzsuchenden in den Jahren 2014 bis 2016. Diese erfüllen mittlerweile ver-mehrt die Voraussetzungen für eine Einbürgerung, unter ande-rem im Hinblick auf Sprachkenntnisse und Mindestaufent-haltsdauer. Ehegatten und minderjährige Kinder können auch ohne Mindestaufenthaltsdauer miteingebürgert werden. Dies betraf im vergangenen Berichtsjahr rund 28.000 (37 %) der eingebürgerten Syrerinnen und Syrer.

 

Türkische und irakische Staatsangehörige stellten im Jahr 2023 mit jeweils 10.700 Einbürgerungen gemeinsam die zweit-größte Gruppe der Herkunft von Eingebürgerten. Dabei nahm die Zahl der Einbürgerungen irakischer Staatsangehöriger ge-genüber dem Vorjahr um 3.900 (+57 %) zu, während die Ein-bürgerungen türkischer Staatsangehöriger um 3.500 (-25 %) zurückgingen. Die Zahl der Einbürgerungen rumänischer Staatsangehöriger stieg im Jahr 2023 um 600 (+8 %) auf 7.600 und die Zahl der Einbürgerungen afghanischer Staatsangehö-riger um 2.300 (+55 %) auf 6.500.

 

Die Zahl der Einbürgerungen von Ukrainerinnen und Ukrai-nern stieg im Jahr 2023 um 300 (+6 %) auf 5.900, nachdem sie sich von 2021 auf 2022 im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine von 1.900 auf 5.600 fast verdreifacht hatte. Die Einbür-gerungen ukrainischer Staatsangehöriger machten 3 % aller Einbürgerungen im Jahr 2023 aus.

 

Methodische Hinweise:

 

Die amtliche Einbürgerungsstatistik erhebt die Zahl der im Be-richtsjahr durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunden abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren. Je nach Bearbei-tungsdauer kann die Zahl der im Berichtsjahr gestellten Ein-bürgerungsanträge von der Zahl der Einbürgerungen abwei-chen.

 

Eine Einbürgerung war nach dem im Berichtsjahr 2023 gülti-gen Staatsangehörigkeitsrecht in der Regel nach 8 Jahren Auf-enthalt in Deutschland möglich. Diese Dauer konnte auf 7 be-ziehungsweise 6 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen auf Grundlage von § 10 Absatz 3 Satz 2 Staatsangehörigkeits-gesetz verkürzt werden. Für Familienmitglieder von Eingebür-gerten beziehungsweise für Ehepartnerinnen und -partner von Deutschen waren ebenfalls frühere Einbürgerungen möglich. Da die Einbürgerungen im aktuellen Berichtsjahr vor der Neu-regelung des Staatsangehörigkeitsrechts zum 27. Juni 2024 stattfanden, war die Abgabe der bisherigen Staatsangehö-rigkeit in vielen Fällen Voraussetzung für die Einbürgerung.

 

Weitere Informationen:

 

Weitere Ergebnisse sind in der Datenbank GENESIS-Online in den Tabellen 12511 sowie auf der Themenseite "Migration und Integration" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Dort steht unter der Rubrik "Publikationen" auch der Statistische Bericht "Einbürgerungen - 2023" zum Download bereit.

 

(Quelle: destatis.de)


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