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Asylverfahren in Drittstaaten? Sachstandsbericht der Bundesregierung erteilt klare Absage - Berlin hilft!

Bild: pixabay.com
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Seit letztem Jahr wird nicht nur diskutiert, Asylverfahren in sog. Drittstaaten durchzuführen, sondern auch politisch teil-weise heftig gefordert. Das Modell hat es sogar geschafft, ohne eine rechtliche Grundlage ins Grundsatzprogramm der CDU einzuziehen.

 

Hierzu hat die Bundesregierung mit 23 Sachverständigen Ge-spräche geführt und Stellungnahmen eingeholt. Zudem gab es Gespräche mit der britischen und der dänischen Regierung, einem dänischen Sachverständigen, der EU-Kommission und IOM.

 

Im November 2023 beauftragte die Ministerpräsidentenkonfe-renz die Bundesregierung mit der Prüfung der Frage, ob und wie Asylverfahren in Drittstaaten durchführbar seien.

 

Ergebnis ist ein Bericht des Bundesministeriums des Innern (BMI).

 

Deshalb hier einmal die derzeit diskutierten Modelle mit ihren Eigenheiten. Die Voraussetzungen, Probleme und Schwierig-keiten leiten wir dabei aus dem Sachstandsbericht ab, den die Bundesregierung zur Ministerpräsidentenkonferenz am 20.06. vorgelegt hat und der von Frag den Staat veröffentlicht wurde.

 

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Quelle: berlin-hilft.com)

 


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