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BMI: Neue Anwendungshinweise zur Ukraine Massenzustromrichtlinie (FRSH Öffentlichkeitsarbeit)

Bild: pixabay.com
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Das Bundesinnenministerium (BMI) hat unter Bezugnahme auf die Vorfassung vom 5.9.2022 eine neue Version seiner detail-lierten Anwendungshinweise zur Umsetzung des Durchfüh-rungsbeschlusses des Europäischen Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Art. 5 der Richtlinie 2011/55/EG vorgelegt.

 

Ausführliche Hinweise gibt es zum Tatbestand und betroffe-nen Personenkreis (Ziffer 1-7) und zum Verwaltungsverfahren (Ziffer 8).

 

Download: BMI Anwendungshinweise vom 30.5.2024

 

(Quelle: frsh.de)


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