Das Bundesinnenministerium (BMI) hat unter Bezugnahme auf die Vorfassung vom 5.9.2022 eine neue Version seiner detail-lierten Anwendungshinweise zur Umsetzung des Durchfüh-rungsbeschlusses des Europäischen Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Art. 5 der Richtlinie 2011/55/EG vorgelegt.
Ausführliche Hinweise gibt es zum Tatbestand und betroffe-nen Personenkreis (Ziffer 1-7) und zum Verwaltungsverfahren (Ziffer 8).
Download: BMI Anwendungshinweise vom 30.5.2024
(Quelle: frsh.de)