· 

Nach erneuter Abschiebung fordern PRO ASYL und Bayerischer Flüchtlingsrat: Deutschland muss Zusammenarbeit mit dem Terrorregime Iran beenden

Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Deutschland darf in den Folterstaat Iran nicht abschieben. Dass deutsche Behörden mit dem Iran zusammenarbeiten, um einen Mann abzuschieben, der hier arbeitet, Familie hat und sich in der Gesellschaft engagiert, zeigt die Haltung in man-chen Bundesländern: Um jeden Preis werden Menschen abge-schoben, auch wenn das die Zusammenarbeit mit einem Ter-rorregime bedeutet“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

 

A. wurde am Dienstag,18. Juni, frühmorgens von der Polizei abgeholt, um ihn in den Iran abzuschieben. Das Flugzeug star-tete nur wenige Stunden später, sodass dem 56-Jährigen zu wenig Zeit blieb, um seinen rechtlichen Beistand zu kontaktie-ren und juristische Mittel einzulegen.

 

A. kam 2019 nach Deutschland und ist hier bestens integriert: Unter anderem spielt und trainiert er im örtlichen Fußballver-ein und hilft ehrenamtlich in einer Café-Begegnungsstätte. Zwei Jahre lang arbeitete A. bei verschiedenen Logistikunter-nehmen. Die Ausländerbehörde entzog ihm im Februar 2024 die Duldung mitsamt der Beschäftigungserlaubnis. Trotzdem schaffte er es, ein Arbeitsangebot zu bekommen, wo er zu-nächst bis September arbeiten könnte – aber auch dies durfte er wegen des Arbeitsverbots nicht annehmen.

 

Sein Sohn, der eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland hat, macht eine Ausbildung zur Pflegefachkraft, die er am En-de dieser Woche mit der Prüfung abschließen will – am Ende einer Woche, in der sein Vater aus seinem Leben in Deutsch-land gerissen und abgeschoben wurde.

 

Dass die CSU auch gut integrierte Menschen in den Iran ab-schiebt, ist an Unmenschlichkeit nicht zu überbieten. Unter Berufung auf das Auslaufen des nationalen Abschiebestopps nach Iran leugnet Bayern jegliche Eigenverantwortung und schiebt Menschen in ein Land zurück, in denen ihnen Verfol-gung und heftige Strafen drohen. Wir sind entsetzt über diese inhumane Entscheidung und fordern einen sofortigen und umfassenden Abschiebestopp nach Iran“, so Franziska Schmid vom Bayerischen Flüchtlingsrat.

 

Die Menschenrechtslage im Iran hat sich seit dem Tod von Jina Mahsa Amini und den folgenden Protesten dramatisch ver-schlechtert. Willkürliche Verhaftungen, grausame Folter und Hinrichtungen sind an der Tagesordnung. Fast drei Viertel aller registrieren Hinrichtungen weltweit wurden 2023 im Iran durchgeführt.

 

All das scheint aber in den Entscheidungen deutscher Behör-den keine Rolle zu spielen – wohl auch, weil der Lagebericht, auf dem die Entscheidungen beruhen, völlig veraltet ist: Nach Informationen von PRO ASYL stammt er aus dem November 2022.

 

PRO ASYL und andere Organisationen fordern seit Monaten ei-nen bundesweiten Abschiebestopp in den Iran, zuletzt zum Beispiel in einem offenen Brief mit HÁWAR.help und vielen an-deren Organisationen.

 

(Quelle: proasyl.de)


Kontakt

Zuflucht - Ökumenische Ausländerarbeit e.V.

Berckstr. 27

28359 Bremen

 

Tel. : 0421 8007004

Fax: 0421 8356152

zuflucht@kirche-bremen.de

Newsletter

Unseren  monatlichen Newsletter können Sie hier abonnieren!

 

Spendenkonto

Zuflucht e.V.

IBAN: DE14 2905 0101 0011 8305 85

Swift-BIC SBREDE22XXX

 

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und im Bremer Vereinsregister eingetragen unter VR 5198 HB