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Vorübergehender Schutz Ukraine: Wohl doch Verlängerung bis März 2026 (Landesweite Flüchtlingshilfe FRSH)

Bild: pixabay.com
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Entgegen bisheriger Erwartungen wird der Vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine wohl doch noch um ein weiteres Jahr bis 4. März 2026 verlängert. Der Rat der EU (also die Staats- und Regierungschef*innen) hat gestern einen ent-sprechenden Vorschlag der EU-Kommission befürwortet. Es gibt dazu noch keinen formalen Beschluss, aber eine politische Erklärung.

 

So positiv diese Aussicht auch ist: Zugleich hat die Bundes-regierung ohne jede Begründung! in einem neuen Rundschreiben vom 30. Mai 2024 mitgeteilt, dass in Deutsch-land bei Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine der vorüber-gehende Schutz nur noch zuerkannt und verlängert werden soll, wenn sie

  • in der Ukraine einen _unbefristeten_ Aufenthaltsstatus (oder Flüchtlingsanerkennung) hatten
  •  _und_nicht sicher und dauerhaft ins Herkunftsland zurückkehren können.

Drittstaatsangehörige mit befristetem Aufenthalt in der Ukrai-ne sollen nun - entgegen aller ursprünglichen Versprechen von Gleichbehandlung - kategorisch vom Vorübergehenden Schutz ausgeschlossen sein. Dies betrifft dann wohl auch schon erteilte Aufenthaltserlaubnis nach § 24, die demnach ab März 2025 nicht mehr verlängert werden sollen. Diese Gruppe darf nach der neuen Ukraine-Aufenthalts Übergangsverord-nung, anders als Ukrainer*innen, auch nicht mehr visumfrei aus der Ukraine einreisen. Die rassistische Diskriminierung wird also seitens der Bundesregierung nochmals ausgeweitet. Umso wichtiger wird es sein, für diese Gruppe andere Aufent-haltsperspektiven (Arbeit, Freiwilligendienst, Ausbildung, Studium, Sprachkurs / §§ 16a/b/f/g; 18a/b/g; 19c, Ausbil-dungsduldung, Beschäftigungsduldung) zu realisieren.

 

(Quelle: ggua.de)


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