Zum 25. Juli 2024 haben sich die BAföG-Sätze erhöht. Dies hat Auswirkungen auf die Richtwerte nach § 2 Abs. 3 AufenthG, nach denen der Lebensunterhalt für die Aufenthaltstitel zum Zwecke von Ausbildung oder Studium als gesichert gilt.
- Für § 16b AufenthG (Studium) ist nun normalerweise ein Einkommen von 992 Euro statt bislang 934 Euro nachzuweisen.
- Für § 16a AufenthG (bei betrieblicher Ausbildung) hat sich der Richtwert von 781 auf 822 Euro erhöht.
- Für § 16g AufenthG (Alternative zur Ausbildungsduldung) hat sich der Richtwert von 736 auf 775 Euro erhöht.
Hier gibt es eine aktualisierte Tabelle mit den neuen Werten bei Ausbildung und Studium sowie mit den unveränderten Werten bei Aufenthalten für die Erwerbstätigkeit.
(Quelle: ggua.de)