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Sozialgericht Nürnberg: Pauschale Bezahlkarte ist rechtswidrig (Eilverfahren)

Bild: pixabay.com
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Es gibt eine zweite positive Eilentscheidung eines Sozialge-richts gegen die Bezahlkarte: Das Sozialgericht Nürnberg hat in einem Beschluss vom 30. Juli 2024 (S 11 AY 15/24 ER) ent-schieden, dass die Ausgabe einer (restriktiven) Bezahlkarte ohne Ermessensausübung und ohne Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls rechtswidrig ist. Daher hat es angeord-net, dass das Sozialamt vorläufig wieder in voller Höhe aufs Konto überweisen muss. Den Beschluss hat Rechtsanwalt Volker Gerloff mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheits-rechte erstritten.

 

Die wesentlichen Argumente des Gerichts:

  • Für die Umstellung auf eine Bezahlkarte ist ein Verwaltungsakt mit vorheriger Anhörung erforderlich, gegen den dann auch Rechtsmittel möglich sind.
  •  Hierfür muss das Sozialamt Ermessen ausüben und die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen.
  • Eine pauschale Begrenzung des Bargeldbetrags auf 50 Euro ist unzulässig, auch hierfür müsste Ermessen ausgeübt und der jeweilige Einzelfall geprüft werden.
  • Eine Bezahlkarte bedeutet eine erhebliche Einschränkung (eingeschränkter Bargeldanteil, Ausschluss von Online-Käufen, Käufe per Überweisung oder Rechnung nur nach Freigabe durch das Sozialamt). Es ist möglich, dass damit das Existenzminimum nicht gesichert ist.

 (Quelle: ggua.de)


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