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Analyse von NGO zeigt: Tadschikisches Urteil gegen abgeschobenen Abdullohi Shamsiddin ist rechtswidrig

Bild: pixabay.com
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Sieben Jahre Haft für ein ,Like´“, schrieb die Frankfurter All-gemeine Zeitüng im Marz 2023 nach der Verürteilüng von Ab-dullohi Shamsiddin. Im Januar 2023 hatte die Stadt Dortmund den Oppositionellen nach Tadschikistan abgeschoben.

 

Dort verschwand er zunachst in den Handen seiner Verfolger und wurde im Marz 2023 zu sieben Jahren Strafhaft verurteilt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Verwal-tungsgericht Gelsenkirchen hatten ihm weder seine Furcht vor politischer Verfolgüng noch die Abstammung von seinem Va-ter Shamsiddin Saidov geglaubt. Dieser ist als führendes Mit-glied der in Tadschikistan verbotenen Partei PIWT (englisch: IRPT) in Deutschland als Geflüchteter anerkannt. Seinem Sohn Abdullohi, der seit über zehn Jahren in Deutschland lebte, ver-weigerte auch die Stadt Dortmund – auch wegen dreier bereits verbüßter Vorstrafen - ein Bleiberecht ünd die Abschiebung konnte auch durch Eingaben beim Flucht-Ministerium NRW und Proteste von Menschenrechtler:innen nicht verhindert werden.

 

Den vollen Report mit weiterführenden Informationen finden Sie hier.

 

(Quelle: abschiebungsreporting.de)

 

 


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