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Taliban verschärfen Gender-Apartheit

Bild: pixabay.com
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Das afghanische Taliban-Regime hatte schon Ende Juli ein sogenanntes "Tugend-Gesetz" beschlossen. Das Justizminis-terium teilte nun mit, dass unter anderem Verschleierungs-vorschriften für Frauen und ein Verbot von Homosexualität Teil der Regelung seien, die jetzt vom obersten Anführer der Taliban, Hibatullah Achundsada, bestätigt worden sind.

 

Das Gesetz sieht unter anderem ein Burka-Gebot vor, das "muslimische Frauen verpflichtet, ihr Gesicht und ihren Kör-per zu bedecken", wenn sie sich in Gegenwart von Männern befinden, die nicht direkt mit ihnen verwandt sind. Die weib-lichen Stimmen wären intim, heisst es z.B. in Artikel 13 des Ge-setzes über Laster und Tugenden, weshalb ihnen verboten sei, in der Öffentlichkeit zu singen, zu rezitieren oder laut vorzule-sen. Auch für Männer gelten jetzt gesetzliche restriktive Klei-dungsvorschriften und Bartpflicht. Homosexuelle Beziehun-gen, Ehebruch und Glücksspiel sind verboten. Die Sittenpolizei kann Verstöße mit Verwarnungen, Drohungen, Geldstrafen, ei-ner Untersuchungshaft von bis zu drei Tagen oder weiteren Sanktionen bestrafen. Im Wiederholungsfall können die Be-schuldigten vor Gericht gestellt werden.

 

"Mit dieser Rechtslage haben die Taliban den ultimativen Be-weis für die in Afghanistan schon seit drei Jahren herrschende Gender-Apartheit geliefert", erklärt Martin Link, Geschäftsfüh-rer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Frauen seinen da-mit endgültig und vollständig aus dem öffentlichen und Ar-beitsleben ausgegrenzt, im Privaten interniert und als Allein-stehende einer existenziellen Überlebensnot ausgeliefert.

 

Der Flüchtlingsrat erneuert seine Forderungen nach

  • einer Reanimierung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan und
  • nach einem Afghanistan-Abschiebungsstopp und einem regelmäßigen Bleiberecht für Afghan*innen.
  • Die vom Bundesinnenministerium geplanten Verein-barungen zur Rückübernahme von ausreisepflichtigen Afghan*innen werden als eine völkerrechtswidrige Kolla-boration mit einer Terrororganisation abgelehnt.
  • Das Asyl-Bundesamt wird aufgefordert, seine restriktive Entscheidungspraxis einzustellen und mindestens für afghanische Frauen den Gruppenverfolgungstatbestand festzustellen und Asylanträge auf dieser Grundlage positiv zu bescheiden.

Hintergrund:

 

Seit dem fluchtartigen Abzug der alliierten Truppen und der damit einhergehenden der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 ist die Lage im Land katastrophal und für viele Menschen lebensbedrohlich. Die Taliban haben die Rechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan massiv beschränkt. Ange-hörige der LGTBIQ* Communitiy werden öffentlich ausge-peitscht, im ganzen Land herrscht ein brutales Strafsystem. Taliban verschleppen, inhaftieren, vergewaltigen und bedro-hen Menschen, die für die internationalen Kräfte gearbeitet haben.

 

Durch die humanitäre Krise in Afghanistan sind zudem Millio-nen von Kindern von schwerer Unterernährung und lebens-gefährlichen Krankheiten bedroht.

 

Obwohl die menschenrechtliche und humanitäre Katastrophe in Afghanistan dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekannt ist, gibt es zunehmend mehr Ablehnungen von Asylanträgen afghanischer Geflüchteter.

Das BAMF sieht zum Beispiel auch bei vorheriger Arbeit für die ehemalige afghanische Regierung nicht unbedingt eine Gefahr für die Betroffenen, selbst wenn Kolleg*innen verschleppt oder getötet wurden. Zudem prüft das Bundesinnenministerium, nach Forderungen von Bund und Ländern, die Möglichkeit der Abschiebungen nach Afghanistan und führt konkrete Gespräche zum Beispiel mit Usbekistan, einem direkten Nachbarstaat, und auch mit den Taliban selbst.

 

PRO ASYL, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, die anderen

Landesflüchtlingsräte und viele weitere Organisationen for-dern in einem gemeinsamen Statement den Erhalt und die tatsächliche Realisierung des Bundesaufnahmeprogramms

und die Einhaltung der Schutzversprechen Deutschlands.

 

(Quelle: frsh.de)


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