Kurz nach dem schrecklichen Attentat in Solingen veröffent-lichten am 27. August 2024 der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Reiner Haseloff und die Innenministerin Dr. Tamara Zieschang eine Pressemitteilung zu der „Begrenzung des Zuzugs aus Syrien und Afghanistan und zur Ermöglichung von Rückführung in beide Länder“. Ein paar Tage später, am 30. August 2024, startete der erste Abschiebecharter seit der Machtübernahme der Taliban von Deutschland nach Afghanis-tan. „Der Flug in ein Land wie Afghanistan ist aufgrund der dortigen Menschenrechtsverletzungen völkerrechtswidrig, ebenso wie es auch die Forderungen von Dr. Reiner Haseloff und Dr. Tamara Zieschang sind“, so die Sprecherin des Flücht-lingsrats Sachsen-Anhalt, Martina Fuchs.
Hintergrund
Die Forderung von Dr. Reiner Haseloff und Dr. Tamara Zie-schang, die Geflüchtetenzahlen aus Syrien und Afghanistan zu begrenzen und die Abschiebezahlen zu erhöhen, sind nicht neu und lassen sich aus guten Gründen nicht einfach realisie-ren. Beide Länder gelten als nicht sicher. Laut eines Berichts des Auswärtigen Amtes gibt es in ganz Syrien Kampfhandlun-gen, die eine sichere Rückkehr verunmöglichen. In Afghanis-tan finden nach wie vor täglich enorme Menschenrechtsverlet-zungen statt. Erst Ende Juli hatte das afghanische Taliban-Re-gime ein sogenanntes „Tugend-Gesetz“ beschlossen, was u.a. Verschärfungen bei Verschleierungsvorschriften beinhaltet so-wie singen, rezitieren und laut vorlesen in der Öffentlichkeit für Frauen verbietet.
Bei einer Abschiebung besteht die Gefahr, dass den Menschen Folter und unmenschliche Behandlung drohen, was wiederum einen Verstoß gegen Völker- und EU-Recht bedeuten würde.
Darüber hinaus können Abschiebungen nicht ohne Weiteres durchgeführt werden. Damit eine Abschiebung stattfinden kann, bedarf es Absprachen mit den Staaten, in die die Men-schen abgeschoben werden sollen – ob über Dritte wie evtl. Katar oder direkt. Aus Angst vor islamistischem Terror mit ei-nem islamistischen Regime, wie den Taliban, zu kooperieren, führt genau nicht zur Terrorbekämpfung sondern zur Normali-sierung terroristischer Regime.
Gerade ein solches Verbiegen der so wertvollen Rechte und Werte macht Deutschland auf internationaler Ebene zuneh-mend unglaubwürdig und lässt sich darüber hinaus vorführen. Den Bestrebungen autokratischer Kräfte demokratische Regie-rungen weiter zu destabilisieren, spielt das nur in die Hände.
Die Forderung von Haseloff und Zieschang nach weiterer Ein-schränkung des Familiennachzugs stellt einen eklatanten Ein-schnitt in die Grundrechte dar (vgl. Art 6 GG).
Entgegen den Forderungen muss aus humanitären Gründen unbedingt am Bundesaufnahmeprogramm festgehalten wer-den. Es wurde ins Leben gerufen, um diejenigen durch eine schnellere Aufnahme in Deutschland zu schützen, die sich in Afghanistan für Menschenrechte und Demokratie eingesetzt haben. Aus der Sicht des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt wäre es ein fatales Signal an die mutigen Menschen vor Ort und kä-me einer Bankrotterklärung für das Einstehen für Demokratie und Menschenrechte gegenüber dem islamistischen Regime der Taliban gleich.
Die Sprecherin des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt resümiert: „Das kann weder im christlichen noch im demokratischen Interesse von Innenministerin Zieschang und Ministerprä-sident Haseloff sein.“
(Quelle: fluechtlingsrat-lsa.de)