"Eine Leistungskürzung auf Null ist der Versuch einer perfiden Abschreckungspolitik, die einem sozialdemokratischen Kanz-ler unwürdig ist. Landen Asylsuchende nach der Dublin-Ableh-nung nun auf der Straße? Diese Verletzung der Menschenwür-de wäre der bisherige Tiefpunkt der Ampel-Regierung, die sich von der CDU unnötig treiben lässt", kommentiert Wiebke Ju-dith von PRO ASYL.
Die heute bekannt gewordene Konkretisierung des Sicher-heitspakets bestätigt die schlimmsten Befürchtungen von PRO ASYL. Mit einem kompletten Leistungsausschluss für Dublin-Fälle verstößt die Bundesregierung sehenden Auges gegen das Grundgesetz. Denn sie weiß: Grundsätzlich stößt jede zusätz-liche Kürzung der eh schon geringen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf erhebliche verfassungsrecht-liche Bedenken. Zudem scheitern die meisten Dublin-Über-stellungen an den anderen Mitgliedstaaten oder den deut-schen Behörden (neue Zahlen hierzu in der BT-Drucksache 20/12313) – auch nach der Zustimmung des entsprechenden Mitgliedstaates.
Und den Betroffenen selbst ist es in der Regel nicht erlaubt, selbstständig in den zuständigen EU-Staat zurückzukehren – sie sind darauf angewiesen, von deutschen Behörden zurück-geführt zu werden. Ihre Leistungen dann auf Null zu setzen, obwohl sie ihre Situation nicht mehr ändern können, ist mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ver-einbar. Die Sozialgerichte werden mit Sicherheit diesen Angriff gegen die Menschenwürde nicht akzeptieren.
Hier hat PRO ASYL die geplante Leistungskürzung kommen-tiert und rechtlich eingeordnet.
(Quelle: proasyl.de)