In Fortführung der Rechtsprechung zum relevanten Zeitpunkt der Minderjährigkeit beim Anspruch auf Elternnachzug zu Kin-dern mit Schutzstatus in einem Mitgliedsstaat der EU hat der EuGH am 30. Januar 2024 in Bezug auf Vorlagefragen aus Ös-terreich erneut ein Urteil gefällt, welches sich auf die Bera-tungs- und Entscheidungspraxis beim Nachzug vollständig und dauerhaft auf die Unterstützung ihrer Eltern angewie-sener Geschwister gemeinsam mit den Eltern zum stammbe-rechtigten Kind - einem (ehemalig) unbegleiteten minderjäh-rigen Flüchtling (UMF) - erheblich auswirken wird (Az. C 560/20). Inhaltlich setzt sich der EuGH in der Entscheidung insbesondere mit den folgenden Fragenkomplexen ausei-nander:
- Bedarf es der Einhaltung einer Frist von drei Monaten für den Antrag auf Elternnachzug ab dem Tag der Anerken-nung als Flüchtling, wenn das stammberechtigte Kind erst während des Verfahrens auf Familienzusammenfüh-rung volljährig wird, somit beim Visumsantrag der Eltern noch minderjährig ist?
- Muss weiteren Familienangehörigen – im vorliegenden Fall einer volljährigen Schwester des stammberechtigten Kindes, die aufgrund einer schweren Krankheit vollstän-dig und dauerhaft auf die Unterstützung ihrer Eltern an-gewiesen ist – ohne weitere Voraussetzungen wie Lebens-unterhalts- oder Wohnraumsicherung ebenfalls ein Visum zur Einreise gemeinsam mit den Eltern erteilt werden?
Mit der vorliegenden Fachinformation soll die Bedeutung des EuGH-Urteils vom 30.Januar 2024 für die Praxis der Fami-liennachzugsverfahren zu Kindern mit Flüchtlingsstatus in Deutschland unter folgenden Gesichtspunkten beleuchtet werden:
- In welchen Konstellationen ist die Einhaltung der vom EuGH aufgestellten Frist von 3 Monaten nach Flüchtlings-anerkennung für den Antrag auf Elternnachzug zum stammberechtigten Kind erforderlich?
- Nach welchen Kriterien müssen auch (volljährige) Ge-schwister ein Visum zur Einreise mit den Eltern zum stammberechtigten Kind erhalten, wenn diese aufgrund einer schweren Krankheit vollständig und dauerhaft auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen sind?
- Sind die aufgestellten Grundsätze der vorliegenden EuGH-Rechtsprechung generell auf den Nachzug minder-jähriger Geschwister gemeinsam mit den Eltern zum stammberechtigten Kind in Deutschland übertragbar?
Hier findet man die komplette Fachinformation.
(Quelle: drk.de)