Bleiberechte bieten Menschen, die in Deutschland nur gedul-det sind, die Möglichkeit, durch Integrationsleistungen einen rechtmäßigen Aufenthalt zu erreichen. Ihre Checklisten die-nen in der Migrationsberatung als Arbeitshilfen, um aufent-haltsrechtliche Perspektiven aufzuzeigen und Wege zur Er-bringung der erforderlichen Integrationsleistungen, wie z.B.
Sprachkenntnisse, Grundkenntnisse der Rechts und Gesell-schaftsordnung, Ausbildungsaufnahme oder Beschäftigung zu erarbeiten.
Die Checklisten umfassen folgende (Neu-)Regelungen - ggf. mit ihren jeweiligen Anschluss-Aufenthaltserlaubnissen:
- Gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige - § 25a AufenthG
- Nachhaltige Integration - § 25b AufenthG
- Chancen-Aufenthaltsrecht - § 104c AufenthG
- Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis - § 16g AufenthG
- Ausbildungsduldung - § 60c AufenthG
- Beschäftigungsduldung - § 60d AufenthG
Die komplette Handreichung findet man hier.