Anbei findet man die beiden Stellungnahmen der Büros von EKD und DBK, sowie der Diakonie Deutschland zum Sicher-heitspaket der Bundesregierung.
Die Stellungnahme der Diakonie wurde fachlich u.a. von Ka-tharina Voss und Jürgen Blechinger begleitet – und geht ins-besondere auf den geplanten Leistungsausschluss bei Dublin-Fällen sowie den Soll-Widerruf bei Heimatreisen von Schutzberechtigten ein.
Vor dem Hintergrund des schrecklichen Terroranschlags von Solingen am 23. August 2024 ha ben sowohl die Fraktionen der Regierungskoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP als auch die CDU/CSU Fraktion Gesetzentwürfe und Anträge in den Bundestag eingebracht, die die innere Sicherheit verbes-sern und den Zuzug Schutzsuchender Menschen signifikant verrin gern soll.
Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition sieht unter ande-rem waffenrechtlichen Verschärfungen, strengere Regelungen beim Ausweisungsrecht nach §§ 54 ff. AufenthG, eine Erweite rung zur Aberkennung des Flüchtlingsschutzes nach § 3 Abs. AsylG und einschneidende Ände rungen des Asylbewerber-leistungsgesetzes (AsylbLG) vor. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU Fraktion enthält eine Änderung des § 36a AufenthG, mit der die Möglichkeit des Familiennach zugs für subsidiär Schutzberechtigte abgeschafft und die Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen ermöglicht wer-den soll. Die beiden großen Kirchen in Deutschland teilen das Anliegen, islamistischen Terrorismus ent schieden zu bekäm-pfen. Neben notwendigen gesetzlichen Änderungen, die dabei helfen, Täter zu identifizieren oder Anschläge zu verhindern, sollten wir als Gesellschaft untersuchen, wie es zu einer derar-tigen Radikalisierung kommt und wie es besser gelingen kann, eine solche zu ver hindern.
Die Verschärfung asyl- und aufenthaltsrechtlicher Regelungen, die alle Schutzsuchen den gleichermaßen trifft, ist aus Sicht der Kirchen ein unverhältnismäßiger Ansatz, Radikalisie rung bzw. terroristische Taten zu verhindern.
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(Quelle: ekd.de)