Im Mai 2024 hat die Bundesregierung zusammen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen. In der poli-tischen Kommunikation rund um diesen Beschluss betonte die Bundesregierung, dass die Reform das Recht auf Asyl nicht einschränken würde. Unterlegt wurden diese und weitere Be-hauptungen mit einem „Faktencheck“ aus dem Bundesminis-terium für Inneres und Heimat (BMI).
Ein genauer Blick in den „Faktencheck“ zeigt allerdings, dass die Kommunikation der Bundesregierung irreführend bis falsch ist. Der „Faktencheck“ zur EU-Reform ist geprägt von verkürzten, auslassenden und ungenauen Behauptungen. Anders als die Bundesregierung behauptet, stellt die EU-Re-form die größte Einschränkung des europäischen Asylrechts seit seiner Etablierung dar. Eine ehrliche, öffentliche Debatte darüber und über die zukünftige Asylpolitik wird durch die Falschinformation des BMI erschwert.
Der vorliegende Gegen-Faktencheck wurde von einem Zusam-menschluss von Expert:innen der Migrations- und Grenzregi-me-Forschung, der Rassismusforschung, des Asyl- und Aufent-haltsrechts und Mitarbeiter:innen von Menschenrechtsorga-nisationen erstellt. Er stellt eine kleinteilige Auseinander-setzung mit der Veröffentlichung des BMI und der aktuellen sowie der geplanten Rechtslage dar. Wir gehen dabei in einem dreistufigen Verfahren vor:
Zunächst stellen wir die berechtigte Kritik an der GEAS-Reform anhand eines Zitats dar, darauf folgt die Antwort des BMI, und abschließend erfolgt eine Klarstellung durch unsere Analyse.
Es zeigt sich, dass die GEAS-Reform in einem Zusammenspiel aus rechtlichen und praktischen Aspekten tatsächlich zu einer fundamentalen Einschränkung des Rechts auf Asyl führen wird.
Herausgegegen von kritnet und medico international ist die Broschüre ist hier verfügbar.
(Quelle: medico.de)