Mit Urteil vom 4. Oktober 2024 sieht der Europäische Ge-richtshof (EuGH) alle Frauen in Afghanistan im Sinne der Gen-fer Flüchtlingskonvention (GFK) als verfolgt an. Dabei komme es allein auf die Staatsangehörigkeit und das Geschlecht an. Frauen bilden somit eine schutzbedürftige soziale Gruppe, ein Nachweis der individuellen Betroffenheit ist nicht notwendig. Die beigefügte Handreichung widmet sich der Frage, was die-ses Urteil für die in Deutschland lebenden Afghaninnen bedeutet und welche politische Forderung aus diesem Urteil abzuleiten ist.
Hier finden Sie "GFK Schutz für alle afghanischen Frauen,
urteilt der EuGH - Handreichung für die Beratungspraxis"
(Quelle: landtag.ltsh.de)