Der Änderungsantrag der Ampel-Koalition zum Un-Sicher-heitsgesetz liegt vor - anbei zur Information.
Änderungsanträge sollen eigentlich bis Freitag Mittag der Vor-woche vorliegen, damit die Gremien der anderen Fraktionen und Gruppen über die Änderungen beraten und sich dazu po-sitionieren können. Die Erklärungen der Ampel-Abgeordneten zu den bisherigen Verzögerungen, man wolle eben ein sorgfäl-tiges Gesetzgebungsverfahren, bezogen sich also nicht auf die Rechte und Interessen der Oppositionsabgeordneten - aber das war klar.
In den Medien hieß es, Leistungseinstellungen in "Dublin-Fäl-len" sollten "nur" möglich sein, wenn das BAMF festgestellt habe, dass eine Ausreise in den zuständigen Mitgliedstaat "rechtlich und tatsächlich möglich ist" - und das ist auch der Wortlaut im Änderungsantrag.
Aber: Die Begründung hierzu lässt Böses erahnen, denn dem-nach habe diese Änderung nur "klarstellenden Charakter", weil das BAMF mit dem Dublin-Bescheid ja bereits geklärt ha-be, dass keine Gefahren bei einer Ausreise drohen und eine Ausreise in der Regel innerhalb von zwei Wochen möglich sei - wenn der Transfer gewährleistet sei, weshalb ein "Laissez-passer" ausgestellt werde.
Das heißt: Das BAMF wird NICHT im Einzelfall prüfen, dass eine Aufnahme und Unterbringung durch den anderen Mitglied-staat sichergestellt ist, bevor es zu Leistungseinstellungen in Deutschland kommt. Mit dem Ausstellen eines "Laissez-passer"-Papiers, vermutlich zusammen mit dem Dublin-Be-scheid, wird sich das BAMF aller weiteren Sorgfaltspflichten entledigen. Davon abgesehen, dass ein solches selbststän-diges Ausreiseverfahren mit den geltenden Dublin-Regelungen innerhalb des BAMF nicht vereinbar ist (das kann man ändern) und man sich fragen muss, warum das BAMF das dann nicht einfach schon seit Jahren so macht, stellt sich vor allem die Frage, ob die anderen Mitgliedstaaten das mitmachen werden, wenn Deutschland ihnen künftig die unerwünschten "Dublin-Flüchtlinge" nicht mehr nach strikten Vorgaben und Abspra-chen im Wege angekündigter Abschiebungen schickt, sondern ihnen einfach Papiere ausstellt und dazu sagt: dann geht mal schön zurück, wo ihr hergekommen seid...
Das scheint ein extrem gefährliches "Spiel" auf dem Rücken schutzsuchender Menschen zu sein.
Aber womöglich gibt es noch andere Einschätzungen hierzu?
Die Ampel wollte den Gesetzentwurf eigentlich am Donnerstag im Bundestag beschließen, um ihn am Freitag im Bundesrat aufsetzen zu können.
Derzeit sieht es allerdings so aus, dass die Verabschiedung erst am Freitag im Bundestag möglich ist, weil diesem Schnell-verfahren widersprochen wurde.
Morgen ist die Beratung im Innenausschuss - voraussichtlich, denn eine entsprechende Änderung der Tagesordnung wurde noch nicht verschickt.
Hier findet man den Änderungsantrag.
(Quelle: Thomas Hohlfeld - dielinkebt.de)