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Veröffentlichungen von PRO ASYL in der vergangenen Woche (21. bis 25. Oktober 2024)

Bild: pixabay.com
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Stellungnahme von PRO ASYL zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems:

Der vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet die größte Ände-rung der deutschen Asylgesetzgebung seit dem sogenannten Asylkompromiss 1993. Die im Juni 2024 verabschiedete Re-form des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die ab dem Sommer 2026 in Anwendung sein wird, wurde von zi-vilgesellschaftlichen Organisationen mehrfach als erhebliche Verschärfung des europäischen Asylrechts kritisiert, die den Schutz fliehender Menschen in der EU gefährdet.

 

Presseerklärung

 

24.10.2024

PRO ASYL kritisiert: Innenministerium plant unter dem Deckmantel der GEAS-Umsetzung massive Verschärfungen im Asylrecht

 

PRO ASYL verurteilt den vom Bundesinnenministerium vorge-legten Referentenentwurf zum GEAS-Umsetzungsgesetz. Dieser Entwurf zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland bedroht grundlegende Menschen- und Flüchtlingsrechte. Besonders alarmierend sind die weitreichenden Verschärfungen bei Frei-heitsbeschränkungen und Inhaftierungen von Schutzsuchen-den, darunter auch von Kindern. PRO ASYL fordert eine umfas-sende Überarbeitung des Entwurfs.

 

 News 24.10.2024

Innenministerium plant unter Deckmantel der GEAS-Umsetzung massive Verschärfungen im Asylrecht

 

In der Umsetzung der neuen europäischen Asylregeln nutzt das Innenministerium optionale Regeln der EU, um das deut-sche Asylrecht besonders restriktiv zu verschärfen. So drohen Freiheitsbeschränkung und Inhaftierung von Schutzsuchen-den, auch von Kindern, sowie mehr »sichere Herkunftsstaa-ten« und »sichere Drittstaaten«.

 

News 22.10.2024

EuGH-Urteil für Afghanistans Frauen: Ein kleiner Lichtblick in der Dunkelheit

 

Frauen in Afghanistan werden unsichtbar gemacht – allein, weil sie Frauen sind. Deshalb brauchen sie Schutz. Diese For-derung stellt PRO ASYL schon lange, nun hat auch der Europä-ische Gerichtshof das anerkannt. Das Urteil bedeutet: Deutschland muss afghanischen Frauen grundsätzlich die Flüchtlingseigenschaft gewähren.

 

25.10.2024

Nächster Akt im Theater der Diskriminierung: Minusrunde für Geflüchtete

 

Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, sollen 2025 weniger Unterstützung bekommen. Bei Sozialhilfe und Bürgergeld wird es dagegen »nur« eine Nullrunde geben. Mit der Minusrunde für Geflüchtete setzen Bund und Länder ihre antisoziale Politik auf dem Rücken der Allerschwächsten fort.

 

(Quelle: proasyl.de)


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