· 

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum GEAS-Anpassungsgesetz

Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (im Folgenden: das Institut) ist die unabhängige Nationale Menschenrechts-institution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Sta-tus). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, an-wendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen The-men sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organi-sationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behin-dertenrechtskonvention (UN-BRK) und der UN-Kinderrechts-konvention (UN-KRK) sowie der Berichterstattung zur Umset-zung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) sowie der Europaratskonvention gegen Menschenhandel sowie der EU-Richtlinie 2011/36/EU betraut und hat entsprechende Monitoring und Berichterstattungs-stellen eingerichtet. Das Institut ist deutscher Forschungspart-ner für die Berichterstattung an die Europäische Grundrechte-agentur (FRA).

 

Das Institut bedankt sich für die Gelegenheit, im Gesetzge-bungsverfahren zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) Stellung nehmen zu dürfen.

 

Das Institut hat sich sowohl auf nationaler als auch auf euro-päischer Ebene angesichts der eingriffsintensiven Regelungen zur Reform des GEAS eingebracht und auf die Risiken der Ver-letzung der Menschenrechte von Schutzsuchenden hingewie-sen.

 

Das reformierte GEAS besteht bis auf die Aufnahmerichtlinie (RL 2024/1346) aus Verordnungen, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar wirken. Dennoch sind Anpassungen und im Fall der Aufnahmerichtlinie auch eine Umsetzung der Regelungen in deutsches Recht erforderlich. Dabei handelt es sich um die größte Veränderung des deutschen Asylrechts seit 1993, die neue grund- und menschenrechtsintensive Regelungen wie etwa zur Inhaftnahme enthält. Diese betreffen auch Familien mit Kindern oder Menschen mit Behinderungen. Daher kommt es aus Sicht des Instituts nun auf eine menschenrechtskonfor-me Ausgestaltung der für die nationale Gesetzgebung verblie-benen Spielräume an.

 

Angesichts dieser Tragweite und der Fülle und Komplexität der Regelungen bedauert das Institut, dass eine Frist von lediglich etwa einer Woche gewährt wurde. Die Stellungnahme kon-zentriert sich daher auf einige ausgewählte Regelungen. Das Institut behält sich vor, im parlamentarischen Verfahren er-neut Stellung zu nehmen.

 

Die Publikation findet man hier als PDF-Datei.

 

 (Quelle: institut-fuer-menschenrechte.de)

 

 


Kontakt

Zuflucht - Ökumenische Ausländerarbeit e.V.

Berckstr. 27

28359 Bremen

 

Tel. : 0421 8007004

Fax: 0421 8356152

zuflucht@kirche-bremen.de

Newsletter

Unseren  monatlichen Newsletter können Sie hier abonnieren!

 

Spendenkonto

Zuflucht e.V.

IBAN: DE14 2905 0101 0011 8305 85

Swift-BIC SBREDE22XXX

 

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und im Bremer Vereinsregister eingetragen unter VR 5198 HB