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Aufteilung der Regelbedarfe für SGB II/XII und AsylbLG

Bild: pixabay.com
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Die Regelsätze für die Grundleistungen nach § 3 / 3a AsylbLG werden im kommenden Jahr aufgrund einer politischen Ent-scheidung der Bundesregierung (die mehr schlecht als recht formalrechtlich gerechtfertigt wird) sinken – um 19 bis 13 Eu-ro. Der Kollege Rüdiger Böker veröffentlicht jedes Jahr eine Tabelle, in der die einzelnen Abteilungen der Regesätze mit ihren jeweiligen Beträgen (z. B. Ernährung, Mobilität, Telekom-munikation usw.) aufgedröselt werden. Auf Seite 1 bis 6 geht es um SGB II / XII, ab S. 7 um AsylbLG mit den jeweiligen Beträ-gen auch für 2025.

 

Die detaillierte Zusammensetzung ist wichtig, wenn es um die Prüfung von Kürzungen nach § 1a geht, oder wenn einzelne Abteilungen wegen anderweitiger Bedarfsdeckung (z. B. durch Sachleistungen) gestrichen werden. Die Tabelle gibt es hier.

 

(Quelle: ggua.de)


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