Für Drittstaatsangehörige sieht das Aufenthaltsgesetz zwei unbefristete Aufenthaltstitel vor: die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Aber - wen würde es
überraschen - so einfach ist die Sache nicht: Es gibt nämlich nicht /die eine/ Niederlassungserlaubnis, sondern 18 verschiedene. Welches die richtige ist, hängt unter anderem davon ab, zu
welchem Zweck und mit welchem Aufenthaltstitel man sich zuvor schon in Deutschland aufgehalten hat.
Hier finden Sie eine vom IQ Netzwerk Niedersachsen erabreitete Übersichtstabelle.