"Für den Familiennachzug zu einem hier lebenden international Schutzberechtigten fallen teils erhebliche Kosten an. Oft verzögert sich der Nachzug oder scheitert sogar, wenn die Betroffenen die notwendigen finanziellen Mittel nicht
aufbringen können, um den Nachzug zu finanzieren. Aufgrund dessen stellt sich die
Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, diese
Kosten gegenüber einem öffentlichen Leistungsträger
geltend zu machen."
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Informationsblatt Rechtsanwältin Eva Steffen, Köln