Der Rechtshilfefonds der BEK für Flüchtlinge existiert seit 1992. Aus dem Fonds wird Flüchtlingen bei der Durchführung ihrer Asylverfahren oder bei drohender Abschiebung geholfen. Ein Verfahren mit Rechtsbeistand kostet mindestens 500 €.
Der Rechtshilfefonds trägt sich aus Kollekten von Kirchengemeinden und Spenden von Einzelpersonen.
Der Bedarf ist größer als das Spendenaufkommen, sodass Ihre Spende dringend benötigt wird!
Wie kann ich für den Rechtshilfefonds spenden?
Wenn Sie für den Rechtshilfefonds spenden möchten oder in Ihrer Gemeinde oder bei einer anderen Gelegenheit sammeln wollen, überweisen Sie Ihre Spende bitte an die
Bremische Evangelische Kirche unter der
IBAN (SEPA-Kontonummer) DE62 2905 0000 1070 3330 08
bei der Bremer Landesbank BIC: BRLADE22XXX
Verwendungszweck: Rechtshilfefonds, Position 17051
Wie können Gelder aus dem Rechtshilfefonds beantragt werden?
Personen, die als Asylsuchende bzw. Flüchtlinge eingereist sind, können einen formlosen Antrag auf Unterstützung stellen. Ein ca. vierteljährlich tagender Beirat entscheidet über die mögliche Zahlung von maximal 200 € für Einzelpersonen und 400 € für Familien.
Bitte dem Antrag möglichst eine Kopie der Anwaltsrechnung oder einen Kostenvoranschlag des Anwaltes/der Anwältin beifügen. Außerdem – wenn vorhanden – einen Nachweis über die letzte, umfangreichere Tätigkeit des Anwaltes, z.B. Kopie einer Klagebegründung.
Bitte einen Termin zur Antragstellung vereinbaren oder die Anträge an folgende Adresse schicken:
Zuflucht -Ökumenische Ausländerarbeit e.V.
Berckstr. 27
28359 Bremen
Tel. 0421 800 70 04